Bis auf Widerruf zahlen absolute Neumitglieder in den ersten 2 Jahren nur die Hälfte der unten genannten Beiträge. Der volle Mitgliedsbeitrag wird im 3. Jahr der Vereinszugehörigkeit fällig.
Die Mitgliedschaft kann ohne einmalige Aufnahmegebühr beginnen. Die Beitrittserklärung, Beitragsordnung sowie Satzung sind unter Downloads abrufbar.
Familien-Beitrag | 354,00€ |
Ehepaare | 318,00€ |
Erwachsene | 198,00€ |
Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstler, | 114,00€ |
Jugendliche bis 18 Jahre | 70,00€ |
Förderer (passive Mitgliedschaft)▲▲ | 48,00€ |
6 Arbeitsstunden ▲▲▲*,Ersatzweise je Stunde | 20,00€ |
Gastspieler je Stunde | 15,00€ |
spielende Förderer je Stunde | 15,00€ |
▲ Sofern die Beiträge auf 18-25 Jahre beschränkt sind, sind die Voraussetzungen hierfür unaufgefordert nachzuweisen. | |
▲▲ Eine passive Mitgliedschaft muss bis zum 31.12. jeden Jahres angezeigt werden. Geschieht dies nicht, ist im folgenden Jahr weiterhin der bisherige Beitrag fällig. | |
▲▲▲ vom18.Lebensjahr an. | |
Die Beiträge sind jeweils zum 01.04. jeden Jahres fällig. Entgelte für nicht erfolgte Arbeitsdienste, Gastspieler, spielende Förderer sind am 01.12. jeden Jahres fällig. |
*Termine für Arbeitsstunden siehe ggf. Termine.