Mitgliedschaft: 

ACHTUNG! 

Bis auf Widerruf zahlen absolute Neumitglieder in den ersten 2 Jahren nur die Hälfte der unten genannten Beiträge. Der volle Mitgliedsbeitrag wird im 3. Jahr der Vereinszugehörigkeit fällig.

BEITRAGSORDNUNG
Stand: 06.03.2008

Die Mitgliedschaft kann ohne einmalige Aufnahmegebühr beginnen. Die Beitrittserklärung, Beitragsordnung sowie Satzung sind unter Downloads abrufbar.  

Familien-Beitrag
(Ehepaare + beliebige Kinderzahl. Paare, die in häuslicher Gemeinschaft leben sind Ehepaaren gleichgestellt. Das Alter der Kinder ist auf 18. Jahre  beschränk, es sei denn sie befinden sich noch in der Ausbildung bzw. Studium,  dann liegt die Beschränkung bei 25 Jahre)▲  

  354,00€  

Ehepaare
(Paare, die in  häuslicher Gemeinschaft leben sind Ehepaaren gleichgestellt)  

  318,00€  

Erwachsene  

  198,00€  

Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstler,
Azubis von 18 - 25 Jahre ▲
  

  114,00€  

Jugendliche bis 18 Jahre  

  70,00€  

Förderer (passive Mitgliedschaft)▲▲  

  48,00€  

6 Arbeitsstunden ▲▲▲*,Ersatzweise je Stunde

   20,00€

Gastspieler je Stunde  

  15,00€  

spielende Förderer je  Stunde  

  15,00€  

▲ Sofern die Beiträge auf 18-25 Jahre beschränkt  sind, sind die Voraussetzungen hierfür unaufgefordert nachzuweisen.
Geschieht dies nicht, ist automatisch der höhere Beitrag fällig.  


▲▲ Eine passive  Mitgliedschaft muss bis zum 31.12. jeden Jahres angezeigt werden. Geschieht dies  nicht, ist im folgenden Jahr weiterhin der bisherige Beitrag fällig. 


▲▲▲ vom18.Lebensjahr an.
Entfällt ab Vollendung des 70. Lebensjahr gemäß Beschluss JHV vom 29.03.2012


Die Beiträge sind  jeweils zum 01.04. jeden Jahres fällig. Entgelte für nicht erfolgte Arbeitsdienste,  Gastspieler, spielende Förderer sind am 01.12. jeden Jahres fällig. 


*Termine für Arbeitsstunden siehe ggf. Termine.