Tennisverein Horst e. V.

BEITRAGSORDNUNG
Stand: 06.03.2008

Die Mitgliedschaft kann ohne einmalige Aufnahmegebühr beginnen.

Die Beitrittserklärung, Beitragsordnung sowie Satzung sind hier als Downloads abrufbar.
Auf Wunsch senden wir Ihnen diese aber auch per E-Mail 
zu.


Familien-Beitrag

(Ehepaare + beliebige Kinderzahl. Paare, die in häuslicher Gemeinschaft leben sind Ehepaaren gleichgestellt. Das Alter der Kinder ist auf 18. Jahre beschränk, es sei denn sie befinden sich noch in der Ausbildung bzw. Studium, dann liegt die Beschränkung
bei 25 Jahre)


354,00€

Ehepaare

(Paare, die in häuslicher Gemeinschaft leben sind Ehepaaren gleichgestellt)

318,00€

Erwachsene

198,00€

Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstler,
Azubis von 18 - 25 Jahre

114,00€

Jugendliche bis 18 Jahre

70,00€

Förderer (passive Mitgliedschaft)▲▲

48,00€

5 Arbeitsstunden*, Ersatzweise je Stunde

13,00€

Gastspieler je Stunde

15,00€

spielende Förderer je Stunde

15,00€

Sofern die Beiträge auf 18-25 Jahre beschränkt sind, sind die Voraussetzungen hierfür unaufgefordert nachzuweisen.
Geschieht dies nicht, ist automatisch der höhere Beitrag fällig.

▲▲ Eine passive Mitgliedschaft muss bis zum 31.12. jeden Jahres angezeigt werden. Geschieht dies nicht, ist im folgenden Jahr weiterhin
der bisherige Beitrag fällig.

Die Beiträge sind jeweils zum 01.04. jeden Jahres fällig. In Absprache ist auch halbjährliche Zahlungsweise möglich. Entgelte für nicht erfolgte Arbeitsdienste, Gastspieler, spielende Förderer sind am 01.12. jeden Jahres fällig.

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*Termine für Arbeitsstunden siehe Termine