BEITRAGSORDNUNG
Stand: 06.03.2008
Die Mitgliedschaft kann ohne einmalige Aufnahmegebühr beginnen.
Die Beitrittserklärung, Beitragsordnung sowie Satzung sind hier als Downloads abrufbar.
Auf Wunsch senden wir Ihnen diese aber auch per E-Mail zu.
(Ehepaare + beliebige Kinderzahl. Paare, die in häuslicher Gemeinschaft leben sind Ehepaaren gleichgestellt. Das Alter der Kinder ist auf 18. Jahre beschränk, es sei denn sie befinden sich noch in der Ausbildung bzw. Studium, dann liegt die Beschränkung |
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Ehepaare (Paare, die in häuslicher Gemeinschaft leben sind Ehepaaren gleichgestellt) | 318,00€ |
Erwachsene | 198,00€ |
Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstler, | 114,00€ |
Jugendliche bis 18 Jahre | 70,00€ |
Förderer (passive Mitgliedschaft)▲▲ | 48,00€ |
5 Arbeitsstunden*, Ersatzweise je Stunde | 13,00€ |
Gastspieler je Stunde | 15,00€ |
spielende Förderer je Stunde | 15,00€ |
▲ Sofern die Beiträge auf 18-25 Jahre beschränkt sind, sind die Voraussetzungen hierfür unaufgefordert nachzuweisen. | |
▲▲ Eine passive Mitgliedschaft muss bis zum 31.12. jeden Jahres angezeigt werden. Geschieht dies nicht, ist im folgenden Jahr weiterhin | |
Die Beiträge sind jeweils zum 01.04. jeden Jahres fällig. In Absprache ist auch halbjährliche Zahlungsweise möglich. Entgelte für nicht erfolgte Arbeitsdienste, Gastspieler, spielende Förderer sind am 01.12. jeden Jahres fällig. | |
*Termine für Arbeitsstunden siehe Termine